Erwachsene | (ab 18 Jahre ) | 108,00 EUR |
(Ehe-)Paare | 168,00 EUR | |
Jugendliche | (15 bis 17 Jahre ) | 72,00 EUR |
Kinder | (bis einschließlich 14 Jahre) | 60,00 EUR |
Familienbeitrag |
(mind. 3 Familienmitglieder, mind. 1 Erwachsener) |
214,00 EUR |
Ü-70 Beitrag | 60,00 EUR | |
Schnupperbeitrag |
seit dem 01.01.2024 gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Schnuppermitgliedschaft von 6 Monaten für aktive Reiter*innen, die den halben Jahresbeitrag umfasst. |
halber Jahresbeitrag |
Der Beitrag für Jugendliche und Erwachsene wird erstmalig in dem Jahr fällig, das auf das Jahr folgt, in dem das 15. bzw 18. Lebensjahr vollendet wurde.
Beim Eintritt in den Verein wird der Jahresbeitrag quartalsweise erhoben.
Beispiel: Eintritt im 2. Quartal = Beitragserhebung für drei Quartale.
Der Beitrag wird über das Einzugsverfahren im ersten Quartal eines jeden Jahres vom Konto des Mitgliedes abgebucht.
Alle Mitglieder ab 18 Jahre müssen den vollen Mitgliedsbeitrag zahlen, erstmals ab dem Jahr nach Vollendung. (Beispiel: Am 07.07.2019 wird Mitglied A 18 Jahre alt. Ab 2020 ist der volle Mitgliedsbeitrag zu zahlen.)
Familienbeitrag: Für Familien gilt folgende Sonderregelung: Hat ein Elternteil Kinder, die ebenfalls Mitglied im Verein und jünger als 18 Jahre sind, kommt ein Familienbeitrag zum Tragen, wenn dieser günstiger ist, als die Einzelbeiträge. Beispiel: Elternteil A zahlt 108 €. Kind 1 ist 16 Jahre alt und zahlt 72 €, Kind B ist 10 Jahre lat und zahlt 60 €. Da dies zusammen mit 240 € teuerer ausfällt als der Famileinbeitrag von 214 €, fällt nur der Familienbeitrag an.
Arbeitsdienstordnung:
Stand 01.01.2025
1. Der Arbeitsdienst beträgt für arbeitspflichtige Mitglieder insgesamt 21 Arbeitsdienststunden. Die Arbeitsdienste werden rechtzeitig per Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben. Arbeitsdienste können dabei feste Termine oder vom Vorstand bestimmte Aufgaben sein.
2. Jedes aktive Mitglied ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ist zum Arbeitsdienst verpflichtet. Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die die Anlage aktiv nutzen (Reitschüler und Voltigierer ab 14 Jahre, Anlagennutzer (auch bei Arbeit vom Boden) ab 14 Jahre und Ausbilder).
Zum Arbeitsdienst gebeten werden auch alle aktiven Mitglieder in der Altersgruppe von 10 bis 13 Jahre und (ersatzweise) deren Eltern, insbesondere wenn diese an Vereinsturnieren, externen Turnieren auf Vereinspferden oder anderen Gemeinschaftsveranstaltungen des Vereins teilnehmen. Der Zugang zu diesen Veranstaltungen wird vorrangig den Mitgliedern ermöglicht, die sich aktiv am Arbeitsdienst beteiligen. Der Umfang der erbetenen Unterstützung beträgt 6 Stunden. Eine Ausgleichspflicht nach Nr.3 entfällt.
3. Für nicht geleistete Arbeitsdienste werden nach Jahresende maximal 150 € anteilig erhoben (per Rechnung).
4. Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt über Arbeitsdienstkarten (zu erhalten über den Vorstand).
5. Die Arbeitsdienstkarten werden zu Beginn des Jahres ausgegeben.
6. Arbeitsdienstkarten sind spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres bei einem Vorstandmitglied oder per Zusendung/Vereinsbriefkasten abzugeben.
7. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Arbeitsdienstkarte wird der Arbeitsdienst als nicht geleistet bemessen.
8. Die Abzeichnung der geleisteten Arbeitsdienste auf der Arbeitsdienstkarte erfolgt durch einen vereinsseitigen Verantwortlichen oder ein Vorstandsmitglied es jeweiligen Arbeitsdienstes.
9. Übertragung von Arbeitsdienst: Geleisteter Arbeitsdienst ist nicht personengebunden und kann auch auf einer Arbeitsdienstkarte eines anderen Mitgliedes abgezeichnet werden. Bereits abgezeichnete Stunden sind nicht übertragbar.
10. Mehr geleistete Arbeitsdienste werden nicht vergütet und können nicht ins Folgejahr übernommen werden.
Weitere Konkretisierung - Was ist dabei ein anrechnungsfähiger Arbeitsdienst:
1. Unterstützen der Stalldienste etc. bei Ausfall des Vereinspersonals im Rahmen der Ausfallplanung des Vereinsvorsitzenden.
2. Für den Arbeitsdienstverpflichteten können auch andere Personen eintreten, zum Beispiel Eltern oder Partner/innen.
3. Nur für die aktive regelmäßige Zeit der Nutzung der Reitanlage als Reitschüler*in, Trainer*in oder Anlagennutzer*in erfolgt eine Arbeitsdienstverpflichtung. Nachweisliche Verhinderungen wie Krankheiten von längerer Dauer als 3 Monaten führen zu einer Minderung der Arbeitsdienststunden.
4. Arbeitsdienste außerhalb der veröffentlichten Termine können jederzeit mit dem Vereinsvorsitzenden vereinbart werden.
5. Vorstandsmitglieder können keine Arbeitsdienststunden übertragen, sofern diese im Rahmen der regulären Vorstandsaufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplans anfallen. Andere Zeiten bis maximal 10,5 Stunden.
Vereinsmitglieder: | täglich | 10,00 EUR / Pferd |
monatlich | 25,00 EUR / Pferd | |
vierteljährlich | 60,00 EUR / Pferd | |
halbjährlich | 105,00 EUR / Pferd | |
jährlich | 192,00 EUR / Pferd | |
Nicht-Mitglieder | täglich | 15,00 EUR / Pferd |
Die Nutzung der Anlage ist grundsätzlich nur Mitgliedern gestattet.
Bei Nutzung der Anlage durch Nicht-Mitglieder, bitten wir um vorherige Ankündigung per E-Mail oder telefonisch bei unserem 1. Vorsitzenden.
Gelegentliches Bewegen/Longieren eines Nutzungsgeld unterliegenden Pferdes eines Mitgliedes durch Nichtmitglieder ist unter besonderen Umständen (Krankheit/Urlaub/berufl. Abwesenheit) kostenfrei möglich, der Einsatz ist aber per WhatsApp/Mail dem 1. Vorsitzenden zu melden, dieser entscheidet wie verfahren wird.
Unterricht mit Nicht-Vereinstrainern:
1. Trainieren eigene Mitglieder oder Trainer des Reitvereins andere Mitglieder des Reitvereins gegen Entgelt außerhalb des Vereinsunterrichts, ist dies gebührenfrei möglich.
2. Trainieren Fremdtrainer eigene Mitglieder des Reitvereins auf der Anlage, zahlt der Fremdtrainer pro Reitstunde und Reitschüler 5,00 € zzgl. zu gegebenenfalls anfallenden Anlagennutzungsgebühren. Als Fremdtrainer zählen alle Personen, die das Training durchführen, unabhängig der Qualifikation.
3. Trainieren Fremdtrainer Nicht-Mitglieder des Reitvereins auf der Anlage, zahlt der Fremdtrainer pro Reitstunde und Reitschüler 5,00 € zzgl. zu den anfallenden Anlagennutzungsgebühren.
Schulpferd | Privatpferd | ||
Dressurunterricht (in der Abteilung) | pro Monat | 66,00 EUR | 48,00 EUR |
pro Einheit | 19,00 EUR | 17,00 EUR | |
Springunterricht (in der Abteilung) | pro Einheit | 19,00 EUR | 15,00 EUR |
Reitstunde als Einzelstunde (30 Minuten) | pro Einheit | 21,00 EUR | auf Anfrage |
Voltigieren | pro Monat | 28,00 EUR |
Mitglieder pro Pferd: 5,00 EUR
Nicht-Mitglieder pro Pferd: 7,50 EUR
Weitere Angebote auf Nachfrage.
Unterrichtsverträge erhätst du direkt bei den jeweiligen Ausbildern.
Die Unterrichtsgebühren werden im Lastschriftverfahren monatlich abgebucht.
Alle aktiven Anlagennutzer (Ausbilder, Schulpferdereiter, Privatpferdereiter) werden nochmal auf unsere Nutzungsregeln hingewiesen.