Veranstaltungskalender 2024

Januar

05. - 07.01.

Springlehrgang Carsten Behn

Februar

24.02.

24. - 25.02.

 

Schleppjagd

Dressurlehrgang Anika Dieckmann

März

 

 

 

April

01.04.

 

06. - 07.04.

 

 

10.04.

 

 

 

 

 

Osterausritt 

 

Springlehrgang mit Carsten Behn

 

Mitgliederversammlung 

Mai

25.05.

29.05.

Voltigierturnier

Außerordentliche Mitgliederversammlung 

Juni

23.06. - 08.07.

 

 

22.06.

Reit- und Abzeichenlehrgang

 

Arbeitsdienst 9-17 Uhr

 

Juli

 

 

August

17.08.

 

24.08.

 

24. - 25.08.

 

30.08.

 

31.08. - 01.09.

Arbeitsdienst 

 

Arbeitsdienst 

 

Springlehrgang mit Sven Vogelsang

 

"Letzter Schliff" Turnier

 

Dressur- und Springturnier

 

September

31.08. - 01.09.

 

02.09.

Dressur- und Springturnier

 

Turnierabbau

Oktober

26.10.

Arbeitsdienst 

November

30.11.

Arbeitsdienst 

Dezember

14.12.

 

 

 

15.12.

"Kleiner" Arbeitsdienst: 

Letzter Schliff fürs Weihnachtsreiten 

 

Weihnachtsreiten

 Zu den Arbeitsdiensten:

 

1. Der Arbeitsdienst beträgt für arbeitspflichtige Mitglieder insgesamt 21 Arbeitsdienststunden, davon bevorzugt 6 Arbeitsdienststunden an den Turniertagen sowie 6 Arbeitsdienststunden zur Vor- und Nachbereitung des Turniers. Insgesamt also 12 Arbeitsdienststunden rund um das Turnier und sonstige Arbeitsdienste außerhalb des Turniers mit weiteren 9 Stunden. Die Arbeitsdienste werden rechtzeitig per Aushang und auf der Homepage und der Facebookseite bekanntgegeben. Arbeitsdienste können dabei feste Termine oder vom Vorstand bestimmte Aufgaben sein.


2. Jedes aktive Mitglied* (Reiter und Trainer) ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ist zum Arbeitsdienst verpflichtet. (*auch longierende Mitglieder)
Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die die Anlage aktive nutzen (Reitschüler ab 14 Jahre, Privatreiter ab 14 Jahre, Anlagennutzer ab 14 Jahre und Ausbilder)


3. Pro nicht geleistetem Arbeitsdienst werden nach Jahresende 15,00 € je Stunde erhoben (per Rechnung).


4. Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt über Arbeitsdienstkarten (zu erhalten über den Vorstand).


5. Die Arbeitsdienstkarten werden zu Beginn des Jahres ausgegeben.


6. Arbeitsdienstkarten sind spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres bei einem Vorstandmitglied oder per Zusendung/Vereinsbriefkasten abzugeben.


7. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Arbeitsdienstkarte wird der Arbeitsdienst als nicht geleistet bemessen.

Unsere Sponsoren 

 

Weitere Informationen zu unseren Sponsoren gibt es hier

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