Veranstaltungskalender 2025

Monat

Datum

Veranstaltung

 

Januar

01.01.

18. – 19.01.

 

Neujahrsfreispringen

Dressurlehrgang mit Anika Dieckmann

 

Februar

02.02.

09.02.

22.02.

 

Freispringen

Sportkurs „Fit fürs Pferd“

Schleppjagd hinter der Cappenberger Meute

 

März

02.03.

09.03.

29.03.

 

 

Freispringen

Sportkurs „Fit fürs Pferd

Arbeitsdienst 

 

April

05.04.

11.04.

12. – 13.04.

21.04.

 

WBO-Tag

Mitgliederversammlung 

Springlehrgang mit Sven Vogelsang

Osterausritt

 

Mai

24.05.

 

Voltigierturnier

 

Juni

14.06.

 

Offizieller Arbeitsdienst

 

Juli

03. - 18.07.

 

Reit- und Abzeichenlehrgang

 

August

 

23.08.

30.08.

 

 

Arbeitsdienst „Turnier“

Arbeitsdienst „Turnier“

 

September

05.09.

06. – 07.09.

08.09.

12. – 13.09.

 

Arbeitsdienst „Turnier“

Dressur- und Springturnier

Arbeitsdienst „Turnier Abbau“

BKR*-Lehrgang mit Katja Heesch

 

Oktober

03.10.

05.10.

25.10.

 

Schleppjagd

Freispringen

Offizieller Arbeitsdienst

 

November

02.11.

 

Freispringen

 

Dezember

07.12.

13.12.

14.12.

 

Freispringen

Offizieller Arbeitsdienst

Weihnachtsreiten

 

 

 

*BKR = Biomechanisch Korrekt Reiten

 

 Zu den Arbeitsdiensten:

 

Stand 01.01.2025

 

1. Der Arbeitsdienst beträgt für arbeitspflichtige Mitglieder insgesamt 21 Arbeitsdienststunden. Die Arbeitsdienste werden rechtzeitig per Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben. Arbeitsdienste können dabei feste Termine oder vom Vorstand bestimmte Aufgaben sein.

 

2. Jedes aktive Mitglied ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ist zum Arbeitsdienst verpflichtet. Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die die Anlage aktiv nutzen (Reitschüler und Voltigierer ab 14 Jahre, Anlagennutzer (auch bei Arbeit vom Boden) ab 14 Jahre und Ausbilder).

Zum Arbeitsdienst gebeten werden auch alle aktiven Mitglieder in der Altersgruppe von 10 bis 13 Jahre und (ersatzweise) deren Eltern, insbesondere wenn diese an Vereinsturnieren, externen Turnieren auf Vereinspferden oder anderen Gemeinschaftsveranstaltungen des Vereins teilnehmen. Der Zugang zu diesen Veranstaltungen wird vorrangig den Mitgliedern ermöglicht, die sich aktiv am Arbeitsdienst beteiligen. Der Umfang der erbetenen Unterstützung beträgt 6 Stunden. Eine Ausgleichspflicht nach Nr.3 entfällt.

 

3. Für nicht geleistete Arbeitsdienste werden nach Jahresende maximal 150 € anteilig erhoben (per Rechnung).

 

4. Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt über Arbeitsdienstkarten (zu erhalten über den Vorstand).

 

5. Die Arbeitsdienstkarten werden zu Beginn des Jahres ausgegeben.

 

6. Arbeitsdienstkarten sind spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres bei einem Vorstandmitglied oder per Zusendung/Vereinsbriefkasten abzugeben.

 

7. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Arbeitsdienstkarte wird der Arbeitsdienst als nicht geleistet bemessen.

8. Die Abzeichnung der geleisteten Arbeitsdienste auf der Arbeitsdienstkarte erfolgt durch einen vereinsseitigen Verantwortlichen oder ein Vorstandsmitglied es jeweiligen Arbeitsdienstes.

9. Übertragung von Arbeitsdienst: Geleisteter Arbeitsdienst ist nicht personengebunden und kann auch auf einer Arbeitsdienstkarte eines anderen Mitgliedes abgezeichnet werden. Bereits abgezeichnete Stunden sind nicht übertragbar.

10. Mehr geleistete Arbeitsdienste werden nicht vergütet und können nicht ins Folgejahr übernommen werden.

Weitere Konkretisierung -  Was ist dabei ein anrechnungsfähiger Arbeitsdienst:

1.     Unterstützen der Stalldienste etc. bei Ausfall des Vereinspersonals im Rahmen der Ausfallplanung des Vereinsvorsitzenden.

2.     Für den Arbeitsdienstverpflichteten können auch andere Personen eintreten, zum Beispiel Eltern oder Partner/innen.

3.     Nur für die aktive regelmäßige Zeit der Nutzung der Reitanlage als Reitschüler*in, Trainer*in oder Anlagennutzer*in erfolgt eine Arbeitsdienstverpflichtung. Nachweisliche Verhinderungen wie Krankheiten von längerer Dauer als 3 Monaten führen zu einer Minderung der Arbeitsdienststunden.

4.     Arbeitsdienste außerhalb der veröffentlichten Termine können jederzeit mit dem Vereinsvorsitzenden vereinbart werden.

 

5.     Vorstandsmitglieder können keine Arbeitsdienststunden übertragen, sofern diese im Rahmen der regulären Vorstandsaufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplans anfallen. Andere Zeiten bis maximal 10,5 Stunden.

Unsere Sponsoren 

 

Weitere Informationen zu unseren Sponsoren gibt es hier

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