Januar |
05. - 07.01. |
Springlehrgang Carsten Behn |
Februar |
24.02. 24. - 25.02.
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Schleppjagd Dressurlehrgang Anika Dieckmann |
März |
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April |
01.04.
06. - 07.04.
10.04.
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Springlehrgang mit Carsten Behn
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Mai |
25.05. 29.05. |
Voltigierturnier Außerordentliche Mitgliederversammlung |
Juni |
23.06. - 08.07.
22.06. |
Reit- und Abzeichenlehrgang
Arbeitsdienst 9-17 Uhr
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Juli |
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August |
17.08.
24.08.
24. - 25.08.
30.08.
31.08. - 01.09. |
Arbeitsdienst
Arbeitsdienst
Springlehrgang mit Sven Vogelsang
"Letzter Schliff" Turnier
Dressur- und Springturnier
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September |
31.08. - 01.09.
02.09. |
Dressur- und Springturnier
Turnierabbau |
Oktober |
26.10. |
Arbeitsdienst |
November |
30.11. |
Arbeitsdienst |
Dezember |
14.12.
15.12. |
"Kleiner" Arbeitsdienst: Letzter Schliff fürs Weihnachtsreiten
Weihnachtsreiten |
Zu den Arbeitsdiensten:
1. Der Arbeitsdienst beträgt für arbeitspflichtige Mitglieder insgesamt 21 Arbeitsdienststunden, davon bevorzugt 6 Arbeitsdienststunden an den Turniertagen sowie 6 Arbeitsdienststunden zur Vor- und Nachbereitung des Turniers. Insgesamt also 12 Arbeitsdienststunden rund um das Turnier und sonstige Arbeitsdienste außerhalb des Turniers mit weiteren 9 Stunden. Die Arbeitsdienste werden rechtzeitig per Aushang und auf der Homepage und der Facebookseite bekanntgegeben. Arbeitsdienste können dabei feste Termine oder vom Vorstand bestimmte Aufgaben sein.
2. Jedes aktive Mitglied* (Reiter und Trainer) ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ist zum Arbeitsdienst verpflichtet. (*auch longierende Mitglieder)
Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die die Anlage aktive nutzen (Reitschüler ab 14 Jahre, Privatreiter ab 14 Jahre, Anlagennutzer ab 14 Jahre und Ausbilder)
3. Pro nicht geleistetem Arbeitsdienst werden nach Jahresende 15,00 € je Stunde erhoben (per Rechnung).
4. Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt über Arbeitsdienstkarten (zu erhalten über den Vorstand).
5. Die Arbeitsdienstkarten werden zu Beginn des Jahres ausgegeben.
6. Arbeitsdienstkarten sind spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres bei einem Vorstandmitglied oder per Zusendung/Vereinsbriefkasten abzugeben.
7. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Arbeitsdienstkarte wird der Arbeitsdienst als nicht geleistet bemessen.