Beiträge und Unterrichtsgebühren

Mitgliedsbeiträge (Stand: 01.01.2025)

Erwachsene  (ab 18 Jahre )  108,00 EUR 

(Ehe-) Partner*in

zu einem Vollmitglied

  60,00 EUR 
Jugendliche   (15 bis 17 Jahre )  72,00 EUR 
Kinder   (bis einschließlich 14 Jahre)   60,00 EUR 

Familienbeitrag

(mind. 3 Familienmitglieder, mind. 1 Erwachsener)

214,00 EUR 
Ü-70 Beitrag   60,00 EUR 
Schnupperbeitrag

seit dem 01.01.2024 gibt es die Möglichkeit einer einmaligen Schnuppermitgliedschaft von 6 Monaten für aktive Reiter*innen, die den halben Jahresbeitrag umfasst. 

halber Jahresbeitrag

 

Der Beitrag für Jugendliche und Erwachsene wird erstmalig in dem Jahr fällig, das auf das Jahr folgt, in dem das 15. bzw 18. Lebensjahr vollendet wurde.
 

Beim Eintritt in den Verein wird der Jahresbeitrag quartalsweise erhoben.
Beispiel: Eintritt im 2. Quartal = Beitragserhebung für drei Quartale.
 

Der Beitrag wird über das Einzugsverfahren im ersten Quartal eines jeden Jahres vom Konto des Mitgliedes abgebucht.                                                     

 

Alle Mitglieder ab 18 Jahre müssen den vollen Mitgliedsbeitrag zahlen, erstmals ab dem Jahr nach Vollendung. (Beispiel: Am 07.07.2019 wird Mitglied A 18 Jahre alt. Ab 2020 ist der volle Mitgliedsbeitrag zu zahlen.)

 

Familienbeitrag: Bis zu 2 in einem Haushalt lebende Erziehungsberechtigte oder eine entsprechende Gemeinschaft von Lebenspartnern und deren minderjährige im Haushalt lebenden Kinder erhalten den Familienbeitrag, wenn dieser günstiger ist als die im betreffenden Kalenderjahr anfallenden Einzelbeiträge. Eine Anpassung wegen Wegfall der Voraussetzungen erfolgt immer zum 1.1. des Folgejahres.

 

 

Arbeitsdienstordnung:

 

Stand 01.01.2025

 

1. Der Arbeitsdienst beträgt für arbeitspflichtige Mitglieder insgesamt 21 Arbeitsdienststunden. Die Arbeitsdienste werden rechtzeitig per Aushang und auf der Homepage bekanntgegeben. Arbeitsdienste können dabei feste Termine oder vom Vorstand bestimmte Aufgaben sein.

 

2. Jedes aktive Mitglied ab Vollendung des 14. Lebensjahres bis zum vollendeten 65. Lebensjahr ist zum Arbeitsdienst verpflichtet. Aktive Mitglieder sind alle Mitglieder, die die Anlage aktiv nutzen (Reitschüler und Voltigierer ab 14 Jahre, Anlagennutzer (auch bei Arbeit vom Boden) ab 14 Jahre und Ausbilder).

Zum Arbeitsdienst gebeten werden auch alle aktiven Mitglieder in der Altersgruppe von 10 bis 13 Jahre und (ersatzweise) deren Eltern, insbesondere wenn diese an Vereinsturnieren, externen Turnieren auf Vereinspferden oder anderen Gemeinschaftsveranstaltungen des Vereins teilnehmen. Der Zugang zu diesen Veranstaltungen wird vorrangig den Mitgliedern ermöglicht, die sich aktiv am Arbeitsdienst beteiligen. Der Umfang der erbetenen Unterstützung beträgt 6 Stunden. Eine Ausgleichspflicht nach Nr.3 entfällt.

 

3. Für nicht geleistete Arbeitsdienste werden nach Jahresende maximal 150 € anteilig erhoben (per Rechnung).

 

4. Der Nachweis über geleistete Arbeitsstunden erfolgt über Arbeitsdienstkarten (zu erhalten über den Vorstand).

 

5. Die Arbeitsdienstkarten werden zu Beginn des Jahres ausgegeben.

 

6. Arbeitsdienstkarten sind spätestens bis zum 28.02. des Folgejahres bei einem Vorstandmitglied oder per Zusendung/Vereinsbriefkasten abzugeben.

 

7. Bei nicht fristgerechter Abgabe der Arbeitsdienstkarte wird der Arbeitsdienst als nicht geleistet bemessen.

8. Die Abzeichnung der geleisteten Arbeitsdienste auf der Arbeitsdienstkarte erfolgt durch einen vereinsseitigen Verantwortlichen oder ein Vorstandsmitglied es jeweiligen Arbeitsdienstes.

9. Übertragung von Arbeitsdienst: Geleisteter Arbeitsdienst ist nicht personengebunden und kann auch auf einer Arbeitsdienstkarte eines anderen Mitgliedes abgezeichnet werden. Bereits abgezeichnete Stunden sind nicht übertragbar.

10. Mehr geleistete Arbeitsdienste werden nicht vergütet und können nicht ins Folgejahr übernommen werden.

Weitere Konkretisierung -  Was ist dabei ein anrechnungsfähiger Arbeitsdienst:

1.     Unterstützen der Stalldienste etc. bei Ausfall des Vereinspersonals im Rahmen der Ausfallplanung des Vereinsvorsitzenden.

2.     Für den Arbeitsdienstverpflichteten können auch andere Personen eintreten, zum Beispiel Eltern oder Partner/innen.

3.     Nur für die aktive regelmäßige Zeit der Nutzung der Reitanlage als Reitschüler*in, Trainer*in oder Anlagennutzer*in erfolgt eine Arbeitsdienstverpflichtung. Nachweisliche Verhinderungen wie Krankheiten von längerer Dauer als 3 Monaten führen zu einer Minderung der Arbeitsdienststunden.

4.     Arbeitsdienste außerhalb der veröffentlichten Termine können jederzeit mit dem Vereinsvorsitzenden vereinbart werden.

5.     Vorstandsmitglieder können keine Arbeitsdienststunden übertragen, sofern diese im Rahmen der regulären Vorstandsaufgaben nach dem Geschäftsverteilungsplans anfallen. Andere Zeiten bis maximal 10,5 Stunden.

 

Nutzungsgebühren (Stand: 01.01.2026)

Vereinsmitglieder: täglich 12,00 EUR / Pferd
  monatlich 28,00 EUR / Pferd
  vierteljährlich 70,00 EUR / Pferd
  halbjährlich 120,00 EUR / Pferd
  jährlich 220,00 EUR / Pferd
Nicht-Mitglieder täglich 17,00 EUR / Pferd

 

 

Die Nutzung der Anlage ist grundsätzlich nur Mitgliedern gestattet.

 

Bei Nutzung der Anlage durch Nicht-Mitglieder, bitten wir um vorherige Ankündigung per E-Mail oder telefonisch bei unserem 1. Vorsitzenden.

 

Gelegentliches Bewegen/Longieren eines Nutzungsgeld unterliegenden Pferdes eines Mitgliedes durch Nichtmitglieder ist unter besonderen Umständen (Krankheit/Urlaub/berufl. Abwesenheit) kostenfrei möglich, der Einsatz ist aber per WhatsApp/Mail dem 1. Vorsitzenden zu melden, dieser entscheidet wie verfahren wird.

 

Unterricht mit Nicht-Vereinstrainern:

 

1. Trainieren eigene Mitglieder oder Trainer des Reitvereins andere Mitglieder des Reitvereins gegen Entgelt außerhalb des Vereinsunterrichts, ist dies gebührenfrei möglich. 

 

2. Trainieren Fremdtrainer eigene Mitglieder des Reitvereins auf der Anlage, zahlt der Fremdtrainer pro Reitstunde und Reitschüler 5,00 € zzgl. zu gegebenenfalls anfallenden Anlagennutzungsgebühren. Als Fremdtrainer zählen alle Personen, die das Training durchführen, unabhängig der Qualifikation. 

 

3. Trainieren Fremdtrainer Nicht-Mitglieder des Reitvereins auf der Anlage, zahlt der Fremdtrainer pro Reitstunde und Reitschüler 5,00 € zzgl. zu den anfallenden Anlagennutzungsgebühren.

 

Unterricht (Stand: 01.01.2026)

    Schulpferd Privatpferd

Dressurunterricht (in der Abteilung) - mit Abo

1x wöchentlich

pro Monat 72,00 EUR 54,00 EUR
Dressurunterricht (in der Abteilung) - ohne Abo pro Einheit 21,00 EUR 19,00 EUR

Springunterricht (in der Abteilung) - mit Abo

2x monatlich

pro Monat 42,00 EUR 34,00 EUR
Springunterricht (in der Abteilung) - ohne Abo pro Einheit 21,00 EUR 17,00 EUR
Longenstunde als Einzelstunde (30 Minuten)     pro Einheit 30,00 EUR auf Anfrage
Anfängerunterricht (Gruppe - 2 Reiter*innen) pro Einheit 24,00 EUR auf Anfrage
Anfängerunterricht (Gruppe - ab 3 Reiter*innen) pro Einheit 22,00 EUR auf Anfrage
Therapeutisches Reiten (45 Minuten) pro Einheit 35,00 EUR auf Anfrage
Voltigieren (Gruppe) pro Monat 32,00 EUR -

Freispringen (Stand: 01.12.2025)

Mitglieder pro Pferd: 5,00 EUR

Nicht-Mitglieder pro Pferd: 10,00 EUR

Weitere Angebote auf Nachfrage.

 

Unterrichtsverträge erhältst du direkt bei den jeweiligen Ausbildern oder hier


Die Unterrichtsgebühren werden im Lastschriftverfahren monatlich abgebucht.

 

Alle aktiven Anlagennutzer (Ausbilder, Schulpferdereiter, Privatpferdereiter) werden nochmal auf unsere Nutzungsregeln hingewiesen.

Unsere Sponsoren 

 

Weitere Informationen zu unseren Sponsoren gibt es hier

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